Die Johann-Joachim-Becher-Gesellschaft e. V.
Die Johann-Joachim-Becher-Gesellschaft e. V. widmet sich der Erforschung, Bewahrung und Vermittlung des Lebenswerks von Johann Joachim Becher (1635–1682) – einem der faszinierendsten und vielseitigsten Gelehrten des 17. Jahrhunderts.
Als interdisziplinäre Plattform verbindet sie Wissenschaft, Kultur und Öffentlichkeit. Sie fördert Forschungsvorhaben, publiziert wissenschaftliche Beiträge, initiiert Veranstaltungen und verleiht den Becher-Preis als Anerkennung herausragender Leistungen im Sinne Bechers.
Wissenschaft fördern. Geschichte lebendig halten. Zukunft gestalten.
Die Becher-Gesellschaft verfolgt das Ziel, das geistige Erbe Johann Joachim Bechers zu bewahren und weiterzutragen. Dazu gehören:
- Förderung wissenschaftlicher Forschung zu Bechers Leben, Werk und Wirkung
- Veröffentlichung von Schriften und Materialien zur Becher-Forschung
- Organisation von Vorträgen, Tagungen und Ausstellungen
- Vergabe des Becher-Preises an Projekte, die Bildung, Wissenschaft und Gesellschaft im Sinne Bechers verbinden
- Pflege des Austauschs zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, kulturellen Einrichtungen und der interessierten Öffentlichkeit

Vorstand der Becher-Gesellschaft
Die Geschicke der Gesellschaft werden von einem engagierten Vorstand geleitet, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Kultur und öffentlichem Leben zusammensetzt. Er steht für die Verbindung von Tradition und Fortschritt – im Geist Bechers und mit Blick auf die Zukunft.
Beirat der Becher-Gesellschaft
Karen Lill (Vorsitzende), Andreas Tenspolde (stv. Vorsitzender), Karl-Heinz Graf, Karl-Heinz Jung, Oliver Kolb, Rolf Räch, Hans-Peter Rottmann, Norbert Schwarz, Rainer Zeeb
Ehrenbeirat: Willi Philippe, Hermann J. M. Wagner
Satzung des gemeinnützigen Vereins.
Die Johann Joachim Becher-Gesellschaft zu Speyer ist ein gemeinnütziger Verein, dessen erste Satzung am 11. März 1991 in Speyer von der Gründungsversammlung beschlossen wurde.
Als eingetragener, gemeinnütziger Verein sind wir berechtigt, steuerlich relevante Zuwendungsbescheinigungen auszustellen. Als Privatperson können Sie Ihre Spende bis zu einer Höhe von 3.300 Euro im Jahr (bzw. 6.600 Euro bei Ehepaaren) steuerlich geltend machen.
In der ordentlichen Mitgliederversammlung am 20. November 2007 wurde die Satzung zuletzt geändert.
So erreichen Sie uns
Für Fragen zur Mitgliedschaft, zu Veranstaltungen oder zu aktuellen Projekten steht Ihnen die Geschäftsstelle der Johann-Joachim-Becher-Gesellschaft gerne zur Verfügung.
„Ideen sind die eigentliche Währung des Fortschritts –
und sie zu pflegen, heißt, Zukunft zu gestalten.“
— Im Sinne Johann Joachim Bechers



